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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOTEL RITTER DURBACH

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Hotel Ritter Durbach GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hotel“) über

1.1.1 die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Vertragspartner (nachfolgend „Gast“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag

1.1.2 die vorübergehende Überlassung von Räumen und/oder sonstigen Flächen (z. B. Außenanlagen) des Hotels an Mieter (nachfolgend ebenfalls „Gast“) zur Durchführung von „Veranstaltungen“ (z.B. Bankette, Konferenzen, Feierlichkeiten, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc.) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels

1.1.3 die Verträge von Verbrauchern (§13 BGB) sowie Unternehmern (§14 BGB) (nachfolgend jeweils gemeinschaftlich „Gast“ genannt) über individuelle Team-, Einzel- und Business Coachings, die Teilnahme an Retreats oder sonstigen Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung, Neuorientierung oder Selbstoptimierung (nachfolgend zusammenfassend „Meaning Leistungen“) des Hotels unter der Marke „The Meaning Hotel“.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume und/oder sonstigen Flächen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (gem. 1.1.1) oder den vorher schriftlich vereinbarten Veranstaltungszwecken (gem. 1.1.2 & 1.1.3) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in schriftlich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

2.2 In den Fällen 1.1.2 sowie 1.1.3 kommt der Vertrag durch Annahme des vom Hotel abgegebenen Angebotes durch den Gast zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner des Hotels. Der Besteller hat das Hotel hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuwiesen und dem Hotel Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.

2.3 Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dem Hotel entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzugeben.

2.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG, GEGENRECHTE

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen oder für adäquaten Ersatz zu sorgen.
Insbesondere hat das Hotel die Räume und Flächen zur Verfügung zu stellen, die der Gast gebucht hat. Einen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume hat der Gast aber nur, wenn vom Hotel eine Zusage in Textform vorliegt.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Zimmer/Räume/Flächen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen (einschließlich sämtlicher Nebenleistungen wie Verzehr, Telefon, Wäschereinigung etc.) vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Veranstaltung ein Jahr und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um den geltenden Verbraucherpreisindex erhöht werden.

3.4 Nimmt der Gast weitere Leistungen des Hotels in Anspruch oder hat er Leistungen oder Auslagen des Hotels an Dritte veranlasst, muss er die hierfür geltenden bzw. vereinbarten Preise entrichten. Das gilt insbesondere auch für Forderungen von Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte (z.B. GEMA). Bei Veranstaltungen mit GEMA-anmeldepflichtigen Unterhaltungen fungiert das Hotel lediglich als Vermittler. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter, alternativ dem durch ihn engagierten Künstler. Bei Unterlassen haftet ausschließlich der Veranstalter voll umfänglich. Ohne gesonderte Vereinbarung ist das Hotel nicht verpflichtet, Verträge mit solchen Gesellschaften abzuschließen.

3.5 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.6 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges kann das Hotel vorgerichtliche Mahnkosten für jede Mahnung in Höhe von 12.00 Euro erheben.

3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Insbesondere in den Fällen 1.1.2 und 1.1.3 sind 50% des zu erwartenden Umsatzes bis 27 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erbringen.

3.8 In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.9 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 geleistet wurde.

3.10 Ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder mindern kann der Gast nur mit einer Forderung gegenüber dem Hotel, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.11 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.


4 BESONDERE VEREINBARUNGEN ZU VERANSTALTUNGSLEISTUNGEN

4.1 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel bei Buchung der Veranstaltung die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitzuteilen. Liegt die endgültige Teilnehmerzahl mehr als 5 % über oder unter der voraussichtlichen Teilnehmerzahl, bedarf diese Änderung der Zustimmung des Hotels in Textform und ist vom Gast dem Hotel mindestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Zustimmung kann von einer Änderung der vereinbarten Preise und einem Austausch der bestätigten Räume/Flächen abhängig gemacht werden, es sei denn, dass dies für den Gast unzumutbar ist.
Wir verweisen zusätzlich auf die in Ziffer 5 festgehaltenen Stornierungsbedingungen und die Gültigkeit der einzelvertraglich getroffenen Vertragskonditionen durch Angebotsannahme.

4.1.1 Entspricht die endgültige Teilnehmerzahl nicht der voraussichtlichen Teilnehmerzahl, gelten – wenn nicht abweichend hiervon mit dem Hotel in Textform vereinbart – für die nach Teilnehmerzahl abzurechnenden Leistungen (Menüpreise, Tagungspauschalen etc.) des Hotels folgende Regelungen:

4.1.1.1 Bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
4.1.1.2 Bei einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl gelten die unter Ziffer 5 aufgeführten Staffelungen auf alle vereinbarten Leistungen.
4.1.1.3 Bei einer Reduzierung um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Gast nicht zugemutete werden kann.
4.1.2 Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung des Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4.1.3 In den in 4.1.1.2 bis 4.1.1.3 genannten Fällen ist der Gast berechtigt, vom Preis die Aufwen dungen abzusetzen, die das Hotel aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl erspart hat. Die Be weislast für die Höhe des Minderungsbetrages liegt beim Gast.

4.2 Veränderung von Veranstaltungsbeginn und -ende
4.2.1 Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Hotels in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, kann das Hotel zusätzliche Kosten für die weitere Leistungsbereitschaft gem. § 315 BGB – insbesondere für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung – in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten.
4.2.2 Bei Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann das Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

4.3 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Gast darf keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Etwas anderes gilt nur, wenn es mit dem Hotel in Textform vereinbart worden ist. In diesen Fällen wird vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Beitrag gemäß § 315 BGB zur Deckung der Gemeinkosten (Tortengeld, Korkgeld etc.) berechnet. Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt das Hotel keinerlei Haftung. Der Gast stellt das Hotel insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

4.4 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
4.4.1 Wenn und soweit das Hotel für den Gast auf seine Veranlassung hin technische oder sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast muss die Einrichtungen pfleglich behandeln und ordnungsgemäß zurückgeben. Erheben Dritte Ansprüche aus der Überlassung dieser Einrichtung gegen das Hotel, stellt der Gast das Hotel von diesen Ansprüchen frei.
4.4.2 Der Gast kann eigene elektrische Anlagen am Stromnetz des Hotels nur betreiben, wenn das
Hotel zuvor in Textform zustimmt. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die entstehenden Stromkosten können vom Hotel pauschal erfasst und berechnet werden.
4.4.3 Der Gast ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungsein
richtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Gastes entsprechende Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
4.4.4 Das Hotel bemüht sich, Störungen an, vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder
sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Gastes umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

4.5 Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behörd-
lichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Gast die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z.B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Gast für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

4.6 Der Gast darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Ver-
anstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen.

4.7 Sonderregelungen, insbesondere zu Haftungsfragen für mitgebrachte Gegenstände und Deko-
rationsmaterial des Gastes
4.7.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Ge
fahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Be-
wachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung nur unter den in Ziffer 9. genannten Voraussetzungen.
4.7.2 Das vom Gast gestellte Dekorationsmaterial muss den brandschutztechnischen Anforderungen genügen. Das Hotel kann die Verwendung des Dekorationsmaterials von der Vorlage eines behördlichen Nachweises abhängig machen. Legt der Gast einen solchen Nachweis nicht vor, kann das Hotel bereits eingebrachtes Dekorationsmaterial auf Kosten des Gastes entfernen.
4.7.3 Will der Gast Gegenstände, die für die vorgesehene Veranstaltung nicht typisch sind, in den
Veranstaltungsräumen oder auf den gemieteten Flächen aufstellen oder einbringen, hat er dies mit dem Hotel zuvor abzustimmen. Gleiches gilt bei Gegenständen, die zwar für die vorgesehene Veranstaltung typisch, zugleich aber geeignet sind, erhebliche Gefahren für Leib oder Leben oder Sachwerte zu begründen. Nach Veranstaltungsende hat der Gast mitgebrachte Gegenstände und eigenes Dekorationsmaterial unverzüglich zu entfernen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist das Hotel berechtigt, die Gegenstände und das Dekorationsmaterial selbst zu entfernen, einzulagern und die hierfür entstehenden Kosten dem Gast zu belasten.
4.7.4 Verbleiben die Gegenstände/das Dekorationsmaterial im Veranstaltungsraum, kann das Hotel
dem Gast bis zur Entfernung eine angemessene Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen. Dem Gast wird der Nachweis gestattet, dass der geltend gemachte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.7.5 Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belie
ferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gastes berechtigt.


5 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES GASTES/GAST UND NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

5.1 Regelungen zu Rücktritt/Kündigung/Nichtinanspruchnahme für Hotelaufnahmeverträge gem. 1.1.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5.1.1 Ein Rücktritt des Gastes inklusive sämtlicher bereits gebuchter Zusatzleistungen ist bis zwei Tage vor dem gebuchten Anreisedatum kostenfrei möglich.
Davon ausdrücklich ausgenommen sind folgende Zusatzleistungen: Hotel Sonderveranstaltungen, wie z.B. die Schwarzwald Winter Challenge, Küchenparty, Kochkurse, Weindegustationen u.ä., nachfolgend „Sonderveranstaltungen“, für diese gelten die Vereinbarungen aus Ziffer 5.1.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Außerdem ausgenommen sind geschlossene Hotelaufnahmeverträge, die mit Frühbucherrate und sonstigen rabattierten Leistungen vereinbart wurden. Die hierfür geltenden Vereinbarungen finden sich in Ziffer 5.1.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.1.2 Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als zwei Tagen vor dem gebuchten Anreisedatum bis 18 Uhr am Anreisetag werden 80% des Reisepreises berechnet.
5.1.3 Bei einer Stornierung nach 18 Uhr des gebuchten Anreisetages werden 100% des Reisepreises berechnet.
5.1.4 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für Arrangements
• Bis zu 7 Tage vor Anreise werden 0% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 2 Tage vor Anreise werden 80% des Reisepreises berechnet
• Später und bei Anreise werden 100% des Reisepreises berechnet
Welche Angebote unter „Arrangements“ fallen kann der Gast hier einsehen.
5.1.5 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für einen sonstigen mit dem Hotel geschlossenen Hotelaufnahmevertrag, für einen Zeitraum von 27.12. – 3.01. eines jeden Jahres,
• Bis zu 14 Tage vor Anreise werden 0% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 7 Tage vor Anreise werden 80% des Reisepreises berechnet
• Später und bei Anreise werden 100% des Reisepreises berechnet
5.1.6 Für hoteleigene Veranstaltungen ohne Ticket (wie z.B. Schwarzwald Winter Challenge) gibt es gesonderte vertragliche Regelungen, die der Gast bei Buchung anerkennt.
5.1.7 Vereinbarte Verträge mit Frühbucherrate bzw. mit Kennenlernrabatt sind im Vorraus zu bezahlen, sind nicht erstattungsfähig und unterliegen einem unveränderbaren Tarif.
Die vollen Kosten werden (innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung) in Rechnung gestellt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Reservierung erfolgt ist, behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung freizugeben. Datumsänderungen oder Stornierungen der Reservierung sind nicht zulässig. Die Kreditkarte, die zum Zeitpunkt der Buchung verwendet wurde, muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist nicht möglich.

5.2 Regelungen zu Rücktritt/Kündigung/Nichtinanspruchnahme insbesondere für Hotelaufnahmever-
träge & weitere Leistungen gem. 1.1.2 und 1.1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5.2.1 Der Gast ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn ihm aus vom Hotel zu vertretenden Gründen das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, das Hotel dem Rücktritt zuvor in Textform zugestimmt hat oder ein Rücktrittsrecht zwischen ihm und dem Hotel in Textform vereinbart worden ist. Ein solches vereinbartes Rücktrittsrecht geht unter, wenn es nicht binnen der vom Hotel zugestandenen Frist in Textform ausgeübt worden ist.
5.2.2 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für gebuchte Hotelzimmer
(ab einer Gruppengröße von 10 Zimmer bis 40 Zimmer):
• Bis zu 28 Tage vor Anreise werden 0% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 21 Tage vor Anreise werden 25% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 14 Tage vor Anreise werden 50% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 7 Tage vor Anreise werden 85% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 2 Tage vor Anreise werden 95% des Reisepreises berechnet
• Später und bei Anreise werden 100% des Reisepreises berechnet

(ab einer Gruppengröße von 41 Zimmer):
• Bis zu 60 Tage vor Anreise werden 0% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 42 Tage vor Anreise werden 25% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 28 Tage vor Anreise werden 50% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 14 Tage vor Anreise werden 85% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 2 Tage vor Anreise werden 95% des Reisepreises berechnet
• Später und bei Anreise werden 100% des Reisepreises berechnet

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für die Buchung von Zimmerkontingenten
• Die im Rahmen von Zimmerkontingenten vereinbarten Raten sind für das Hotel bis 8 Wochen vor Anreise bindend
• Zimmer aus dem Kontingent sind bis 8 Wochen vor Anreise buchbar
• Die Buchungen im Rahmen von Zimmerkontingenten können bis 48 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für die Tagungspauschale, Vermietung von Veranstaltungsräumen, gebuchte Mittag- & Abendessen, die nicht in der Tagungspauschale inkludiert sind, sowie Meaning-Leistungen ab dem Zeitraum der Vertragsunterzeichnung:
• Bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 0% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Reisepreises berechnet
• Bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 75% des Reisepreises berechnet
• Später und bei Veranstaltungsbeginn werden 100% des Reisepreises berechnet

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für Leistungen im Rahmen von Meaning Retreats
• Bis zu 15 Tage vor Anreise werden 0% des Reisepreises berechnet
• Bis 8 Tage vor Anreise werden 80% des Reisepreises berechnet
• Später und bei Veranstaltungsbeginn werden 100% des Reisepreises berechnet
5.2.3 Tritt der Gast zurück, obwohl er hierzu nicht oder nicht mehr berechtigt war, gilt folgendes:
Er bleibt zur Zahlung der bei Dritten veranlassten Leistungen im vollen Umfang, sowie zur Zahlung der vereinbarten Raummiete verpflichtet, auch wenn er die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Können die Räume/Flächen weitervermietet werden, ist die aus dieser Weitervermietung erlöste Raummiete auf den mit dem Gast vereinbarten Preis anzurechnen. Können die Räume/Flächen nicht weitervermietet werden, ist das Hotel verpflichtet, sich ersparte Aufwendungen, anrechnen zu lassen. Das Hotel kann den Abzug pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% der vertraglich vereinbarten Raummiete zu zahlen.

5.3 Stornierungsbedingungen für Leistungen in unseren Restaurants
Gäste unserer Restaurants können reservierte Tische bis 24 Stunden vorab kostenfrei stornieren, bei späterer Stornierung berechnen wir 80 EUR No Show Gebühr pro Person
Bei Gruppenreservierungen ab 13 Personen können reservierte Tische wie folgt storniert werden:
• Bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 0% der Leistung berechnet
• Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25% der Leistung berechnet
• Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Leistung berechnet
• Später und bei Veranstaltungsbeginn wird eine No Show Gebühr in Höhe von EUR 80,0 pro Person berechnet.

5.4 Stornierungsbedingungen für Leistungen in unserem Ritter Spa
Gäste die unseren Spa im Rahmen der Angebote Day Spa / Wellness Tag / Sonntagsspezial / Feierabend Spa o.ä. nutzen, können bis 24 Stunden vor Ihrer Anreise kostenfrei stornieren, danach berechnen wir 100% der gebuchten Leistung. Gäste die Anwendungen (wie z.B. Massagen/ Kosmetik u.ä.) in unserem Ritter Spa buchen, können diese bis 24 Stunden vor Anwendungsbeginn kostenfrei stornieren, danach berechnen wir 100% der gebuchten Leistung.

5.5 Stornierungsbedingungen für Tickets
Tickets für Veranstaltungen sind generell nicht erstattungsfähig und unterliegen einem nicht veränderbaren Tarif. Datumsänderungen der Reservierung sind nicht zulässig. Eine Stornierung führt zum Verfall der Vorauszahlung. Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der Reservierung ist nicht möglich. Buchung über den Ticketshop mit sofortiger Zahlung.
Hotelaufnahmeverträge in Verbindung mit Tickets unterliegen den gleichen Bedingungen.

5.6 Stornierungsbedingungen für Leistungen im Rahmen unseres Wochenprogramms
Gäste unseres Wochenprogramms, können Ihre Teilnahme bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei absagen, danach berechnen wir 100% der gebuchten Leistung.
5.6.1 Stornierungsbedingungen für Gutscheine
Gutscheine sind nicht erstattungsfähig. Sie behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ende des 3. Jahres nach Ausstellung.

5.7 Darüber hinaus ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag muss fristgerecht erfolgen und bedarf der Schriftform.

5.8 Sofern dem Gast nach Gesetz oder diesen Bedingungen ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht, kann er bis zu den vereinbarten Terminen vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

5.9 Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die in § 5 aufgeführten Ansprüche des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

6 EINWILLIGUNG ZUR NUTZUNG VON BILDMATERIAL
Im Verlaufe der Sonderveranstaltungen (wie z.B. Küchenparty und Schwarzwald Winter Challenge) werden regelmäßig Fotos und Videoaufnahmen der Gäste gemacht, auf denen diese teilweise deutlich erkennbar dargestellt sind. Der Gast erklärt sich mit den Aufnahmen einverstanden und erklärt seine Einwilligung für die kommerzielle Nutzung – wie die Verbreitung, Bearbeitung und Weitergabe, u.a. – in Digitalform – wie im Internet sowie in sozialen Netzwerken – und in Printform. Die Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich unbegrenzt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.

7 RÜCKTRITT DES HOTELS
7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Räumen/sonst. Flächen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

7.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume vorsätzlich oder fahrlässig unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes/Gast, oder der Person des Veranstalters, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- Nach Vertragsschluss eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes/Gast eintritt
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit beeinträchtigen oder gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

7.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 7.2 oder 7.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Gast bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren.

8 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
8.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

8.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

8.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr einen Aufpreis in Höhe von 15 Euro, bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises und ab 18:00 Uhr 90% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

9 HAFTUNG DES GASTES BEI VERANSTALTUNGEN
9.1 Der Gast haftet er für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die er selbst oder seine gesetz
lichen Vertreter, Veranstaltungsteilnehmer oder –besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht haben.

9.2 Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen,
Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

9.3 Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend der einschlägigen Be-
stimmungen über Trennung und sonstige Behandlung vorschriftsmäßig entsorgt wird. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, die Kosten der Entsorgung sowie einer damit eventuell verbundenen Reinigung der Räume dem Gast in Rechnung zu stellen.

9.4 Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels.

9.5 Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen im Hotel nur mit dessen vorheriger
Zustimmung in Textform durchgeführt werden.

10 HAFTUNG DES HOTELS BEI HOTELAUFNAHME
10.1 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10.1.1 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
10.1.2 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden.
10.1.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1.
10.1.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gast bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Er ist zudem verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren beizutragen, die Störung zu beheben und drohende Schaden zu vermeiden oder zu minimieren. Besteht die Möglichkeit, dass dem Hotel ein außergewöhnlich hoher Schaden entsteht, muss der Gast hierauf ebenfalls unverzüglich hinweisen.

10.2 Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

10.3 Für alle sonstigen Schäden, die nicht von 9.1 und 9.2.umfasst sind und durch leicht fahrlässiges
Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind, in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4 Die vorsehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhän-
gig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.

10.5 Schadensersatzansprüche des Gast verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeit-
punkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge
schäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Durbach. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen
Verkehr Durbach. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gast anhängig zu machen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische
Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/...
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

11.6 Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun
gen unwirksam oder nichtig, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Im Übrigen gilt das Gesetz.


Durbach, November 2023